COTRAVEL CHARISMA IRAN
Iran Unbekannte Pfade 1
COTRAVEL CHARISMA
IRAN UNBEKANNTE PFADE
MIT ALEXANDRA BOPP
21. OKTOBER 4. /10. NOVEMBER 2018
URSPRÜNGLICHKEIT IM FAST
UNBEREISTEN OSTEN
Jüngst von der touristischen Weltgemeinschaft wiederentdeckt, weiss der
Iran mit seinem kulturellen Reichtum und den warmherzigen Menschen zu
überzeugen. Abseits der schillernden Städte des Westens mit Szenen wie aus
1001 Nacht warten im Osten und den stengebieten im Herzen des Landes
Pionierstimmung, Niemandsland-Momente und grossartig intensive Land-
schaft. Dabei profitieren Sie von den tief regionalen Kenntnissen Ihrer Fach-
referentin Alexandra Bopp, ihres Zeichens Orientalistin mit jahrzehntelanger
Iran-Erfahrung, die Ihnen weniger geläufige Regionen mit ihren Volksgrup-
pen und ihrer Geschichte zugänglich macht.
Nomadenzelte, wuchtige Gebirgsabschnitte mit schneebedeckten Gipfeln, weite
Salzpfannen und stille Wüsten stehen im Kontrast zu den hellblauen, im Sonnen-
licht schimmernden Moscheekuppeln, den duftenden Rosen, adrett angelegten
Blumenbeeten und geschäftigen Treiben der urbanen Modernität. Ihre noch we-
nig bereiste Route führt Sie entlang der alten Seidenstrasse. Durch die grosse
Salzwüste, in ein Geisterdorf, menschenleere Gebiete an der Landesgrenze zu
Turkmenistan, zu Sanddünen und bizarren Steinformationen. Auf endlos erschei-
nenden Strassen und teils über Schotterpisten in 4x4 Jeeps. Überall und immer
wieder: Begegnungen mit gastfreundlichen Menschen, gebildet, genügsam, offen
und interessiert. In zwei Reiselängen konzentrieren Sie sich auf die noch unbe-
kannten Gebiete in der langen Variante ergänzen Sie diese mit dem Besuch von
Persepolis, Shiraz und Isfahan im klassischen Westen.
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Highlights
Unbekannter Osten: Alte Abschnitte der Seidenstrasse, Wüstengebiete, klei-
ne Oasenstädte und Ursprünglichkeit weit weg von den üppigen königlichen
Zentren des Westens in der längeren Version der Reise besuchen Sie auch
diese.
Zeltnacht: Unbeschreiblich das Gefühl, unter dem Sternenhimmel irgendwo
zwischen dem Iran und Turkmenistan die Abendstunden zu verbringen.
Persepolis: Dareios, Xerxes und Alexander…die klingenden Namen aus Ge-
schichtsbüchern werden lebendig in der weltberühmten Stadt der Perser.
Facetten der Gesellschaft: Sie sprechen in Teheran mit Wirtschaftsprofesso-
ren, an der Grenze zu Afghanistan mit einer Flüchtlingsfamilie und in der Stadt
des Safrans mit einem Bauern.
Termin: 21. Oktober 4. / 10. November 2018
Dauer: 15 / 21 Tage
Referent: Alexandra Bopp
Teilnehmerzahl: max. 18 pro Gruppe
Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer: 15-tägige Reise 7‘750.-
21-tägige Reise 8‘900.-
Einzelzimmerzuschlag: 720.- bzw. 950.-
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Reiseprogramm
Tag 1: Zürich Teheran
Am Morgen fliegen wir mit Austrian Airlines via Wien in die Hauptstadt des Iran.
Nach der Landung am Nachmittag bringt uns ein Transfer zum zentral gelegenen
Hotel, wo wir für die nächsten zwei chte bleiben. An unserem ersten Tehera-
ner Abend stossen wir beim gemeinsamen Willkommensabendessen auf unser
bevorstehendes Abenteuer an.
Tag 2: Teheran
Wir tauchen ein in den Alltag der 12 Mio. Metropole. Nicht fehlen dabei darf das
Nationalmuseum es gehört zu den weltweit Interessantesten und vermittelt ei-
nen anschaulichen Querschnitt durch 5000 Jahre iranische und persische Ge-
schichte. Danach schnuppern wir orientalisches Ambiente bei einem Spaziergang
durch einen der grössten Bazare des Nahen Ostens hier können wir nebst der
vielen traditionellen und modernen Waren aus aller Welt auch das Geschehen an
der Devisenbörse beobachten. Ein exklusives Treffen wartet auf uns, das uns ei-
nen tieferen Einblick in Teile des Teheraner Mikrokosmos‘ gewährt: Zum Ge-
spräch treffen wir Professoren der universitären Wirtschaftsfakultät.
Tag 3: Teheran Semnan Damghan
Die pulsierende Hauptstadt lassen wir nun hinter uns und begeben uns auf eine
Fahrt Richtung Osten entlang des Albursgebirges und der Kavir-Wüste. In Semn-
an, einer alten Karawanenstadt auf der einstigen Seidenstrasse durch die hiesi-
gen Gefilde, sehen wir die typischen Elemente einer alten persischen Stadt: Ba-
zar-Viertel, Freitagsmoschee sowie das alte Stadttor. Semnan ist über die Lan-
desgrenzen hinaus bekannt und beliebt für sein blaues Salz. Wir besichtigen eine
Produktionsstätte, wo das Salz aufbereitet wird. Mit Damghan erreichen wir eine
weitere Station entlang der Seidenstrasse hier befindet sich eine der ältesten
Moscheen des Iran, welche wir besichtigen.
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Tag 4: Damghan Bastam Khaled Nabi
Unterwegs machen wir Rast bei einer Karawanserei, bevor wir in Bastam eintref-
fen, dem Geburtsort des berühmten persischen islamischen Mystikers Bayazid.
Sein Grossvater sei Zoroastrier gewesen, er selbst behauptete, durch seine spiri-
tuelle Askese den Zustand der eigenen Auflösung erreicht zu haben. Wir besu-
chen den ihm gewidmeten Gebäudekomplex, dessen Zentrum Bayazids Grab
ausmacht. Am Abend erreichen wir dann Khaled-Nabi, unmittelbar nah der nörd-
lichen Landesgrenze zu Turkmenistan gelegen. Unser Bus kann nicht bis ans Ta-
gesziel „am Ende der Welt“ fahren. Während unser Gepäck für uns transportiert
wird, legen wir den letzten kurzen Abschnitt zu Fuss, mit lokalen Autos oder mit
mietbaren Turkmenenpferden zurück. Einmal angekommen, entfaltet sich vor
uns die besonders bei Sonnenuntergang atemberaubende Landschaft an der
turkmenischen Grenze. Die Sicht reicht über die sandigen Hügel bis zur Haupt-
stadt des Nachbarstaates, Aschkabat. In dieser äusserst abgelegenen Gegend
gibt es keine touristische Infrastruktur: Wir übernachten in zwei speziell für uns
hergerichteten, grossen Turkmenenzelten (je 6-10 Personen in einem Zelt).
Tag 5: Khaled Nabi Bojnord
In dieser Umgebung mitten im Nichts zwischen dem Iran und Turkmenistan auf-
zuwachen, ist ein einmaliges Erlebnis. Gleich zu Beginn machen wir einen kleinen
Spaziergang und besuchen das für die Region bekannte Gräberfeld, das aus lauter
Phallussymbolen besteht ein Relikt aus der alten Türkenzeit. Ähnliche Erschei-
nungen lassen sich auch in der Mongolei finden, wo die Turkvölker ihren Ur-
sprung haben, sowie in Kirgistan, woher sie schliesslich ab dem 8. Jh. in den Iran
einwanderten. Unsere Fachreferentin Alexandra Bopp gibt uns einen Überblick
über die Routen der türkischen Völkerwanderung und das mitgebrachte sowie
unterwegs vereinnahmte Kulturgut. Wer am gestrigen Abend noch nicht dazu
kam oder noch einmal möchte, kann erneut eines der berühmten Turkmenen-
pferde reiten. Danach beginnt unsere Fahrt durch die gebirgige Landschaft des
wunderbaren, unberührten Golestan-Nationalparks. In den vielfältigen Land-
schaftszonen, die gemässigte Regenwälder, Grassteppen sowie Felsregionen be-
inhalten, lebt mit Leoparden, Wölfen, Maralhirschen oder Kropfgazellen auch ei-
ne reiche Fauna. Wir übernachten in Bojnord dieses Mal wieder im Hotel.
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Tag 6: Bojnord Farouj Mashhad
Unser Weg nach Mashhad führt uns durch eine Gegend, wo verschiedene Nuss-
arten angebaut werden. In Farouj auf einem der grossen Nussmärkte decken wir
uns nach Belieben ein. Unsere Route führt erneut entlang des hiesigen histori-
schen Seidenstrasse-Abschnitts, der gesäumt ist von Karawansereien. Mit dem
Mil-e Radkan sehen wir einen zylindrischen Grabturm im Seldschuken-Stil aus
dem 13. Jh.. Sodann treffen wir in Mashhad ein, zweitgrösste Stadt und bedeu-
tendster Pilgerort des Iran mit einer hrlich enormen einheimischen Besucher-
anzahl an Pilgern. Denn hier befindet sich der Schrein des Imam Reza, achter schi-
itischer Imam und zentrale Figur des schiitischen Islam. Wir erkunden die reichen
Museen des berühmten Schreins. Am Abend besuchen wir den wunderschön be-
leuchteten Hof des Heiligtums und sprechen mit Pilgern denn das Interesse an
den seltenen fremden Besuchern sowie die Freundlichkeit der Menschen sind
gross! Wenn der Bazar offen ist, werden wir Türkissteine einkaufen können der
Reichtum dieser Gegend kommt hauptsächlich vom Abbau dieses Edelsteins, der
hier in grosser Fülle und hervorragender Qualität vorhanden ist.
Tag 7: Mashhad Torbat-e Jam Khaf Nashtifan
Erneut liegt eine äusserst interessante Gegend vor uns, wo wir bestimmt nicht
auf viele westliche Gesichtszüge stossen werden. Hier, nah der Grenze zu Afgha-
nistan, weilen viele Flüchtlinge, die aus dem Nachbarland kommend eine bessere
Existenz suchen. Wir sind ins Heim einer afghanischen Familie eingeladen, die uns
ihre Geschichte erzählt. Alexandra Bopp berichtet ergänzend einiges aus dem
Asylwesen der Schweiz, wo sie als Übersetzerin für Dari und Farsi mit Menschen
aus Afghanistan zu tun hat. Danach fahren wir nach Torbat-e Jam. In dieser alten
Stadt befindet sich das Grab des Sufis aus dem 11. Jh., Sheikh Ahmad Jami. Durch
die Ausführungen von Alexandra Bopp wird uns bewusst, dass diese heute ver-
meintlich verlassene Gegend früher einmal das Zentrum des persischen Gross-
raums und der persischen Kultur war. Nun steigen wir in Jeeps um und fahren
durch die Wüste über Khaf nach Nashtifan, wo wir 1000 Jahre alte Windmühlen
bestaunen. Wir übernachten in einem lokalen Haus.
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Tag 8: Nashtifan Ghaen Gonabad
Mit Ghaen erleben wir die Stadt des Safrans. Berühmt sind der hiesige Krokus
und das aus seinen Blütennarben entstehende Gewürz für Aroma und Farbinten-
sität. Wir haben die Möglichkeit, einen Safranbauer zu besuchen und mehr über
seine Arbeit zu erfahren. Natürlich können wir gleich vor Ort den besten Safran
des Iran frisch vom Feld erwerben. Unser Tagesziel ist Gonabad: Hier besichtigen
wir die Freitagsmoschee sowie das alte Qanat-System, die unterirdischen Was-
serkanäle aus der Zeit der Achämeniden. Alexandra Bopp kann uns am Beispiel
dieses Kandidaten erläutern, wie ein Kulturgut in die Liste des UNESCO-
Weltkulturerbes aufgenommen wird.
Tag 9: Gonabad Ferdows Tabas
Unterwegs fühlen wir uns in alte Zeiten zurückversetzt, als geschäftige Handels-
routen durch die heute gemächlichen Regionen führten. Im uralten Ferdows, des-
sen Gründung auf die antiken Meder zurückgeht, sehen wir uns erhaltene Ruinen
aus der islamischen Zeit an, als die Stadt zwischenzeitlich Toun hiess. Das lokale
Keramikhandwerk ist im Iran äusserst berühmt. Das etwas weiter westlich lie-
gende Tabas ist eine Oasenstadt, umgeben von Wüstenlandschaft, aber mit eben-
falls landesweit bekannten Gartenanlagen. Auch staunen lässt die Tatsache, dass
hier dank natürlichen Wasserquellen Reis, Datteln, Weizen und Gerste ange-
baut werden können. Nebst dem Golshan-Garten aus der Qajarenzeit besichti-
gen wir die Zitadellenruinen, die Haram Emamzadeh-Moschee und das Mausole-
um des Imam Muhammed ibn Ismail mit seinen kunstvollen Spiegelarbeiten.
Tag 10: Tabas Khousf Birdschand
Auch der heutige Tag wird dem Namen der Reise „unbekannte Pfade“ voll-
kommen gerecht! Über lange, staubige Wüstenpisten fahren wir mitten durch die
unbesiedelte Salzwüste Dasht-e Kavir. Einen kurzen Spaziergang machen wir
durch das Wüstendorf Esfahak erst kürzlich wurde dies originalgetreu restau-
riert, nachdem die beträchtlichen Schäden von einem Erdbeben 1979 immer
noch ersichtlich waren. Danach fahren wir nach Birdschand, wo wir zwei Nächte
verbringen.
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Tag 11: Birdschand
Wir befinden uns in der Hauptstadt der Provinz Süd-Chorasan, mitten in der
Wüste mit viel Grün. Durch die abgeschiedene Lage hat sie ihre Kultur bewahren
können. Wir besuchen den Akbarie-Gartenkomplex, ein UNESCO-Weltkultur-
erbe aus der Zeit der Kadscharen, und die Kolah Farangi-Burg aus der Zeit der
Safawiden. Ausgerechnet hier wurde im 19. Jh. die zweite moderne Schule mit
westlichen Lehrmustern im Iran gebaut. Diese Bildungsinstitute sind noch heute
berühmt. Ein Besuch dieser Schule ist vorgesehen (Bewilligung vom Ministerium
kann erst ab einem gewissen Zeitpunkt beantragt werden), ebenso das Aufsu-
chen der bekannten parthischen Felszeichnung. Zudem dürfen wir in einer Mit-
telschule den Schulbetrieb kennenlernen und uns mit Lehrern sowie Schülern
austauschen.
Tag 12: Birdschand Shahdad Shafie Abad
Es steht ein langer Fahrttag bevor, jedoch ist er ganz der faszinierenden Wüste
gewidmet. In 4x4 Jeeps durchqueren wir die Leere im Herzen Persiens. Unser
Ziel ist Shahdad, wo wir hrend einer kleinen Wanderung die reine Sandwüste
und die bizarr in die Höhe ragenden Yardang-Formationen ngliche vom Wind
aus dem Sedimentgestein geformte Erosionsbildungen bestaunen können. Am
Abend erfreuen wir uns am kristallklaren Sternenhimmel in Shafie Abad. Erneut
übernachten wir in einem Privathaus, das einfache Zimmer sowie luftige Fixzelte
aus Bast im hauseigenen Hof anbietet.
Tag 13: Shafie Abad Mahan Kerman
Nun sind die Strassen wieder geteert. In Mahan verzaubern uns Spiralen, Sterne,
Kreuze und Kalligraphien am grossartigen Grabmal des Sufi Nur-Du-Din Nema-
tollah Wali. Weiter gehen wir zum Prinzengarten Shazdeh. Der Park überrascht
mit seiner unverhofften Pracht, einer Galerie von Springbrunnen und Wasser-
spielen; gepflegte Rasenanlagen und Blumenbeete umrahmen ein Schlösschen. In
einem Teehaus können wir Wasserpfeife rauchen, hrend Alexandra Bopp uns
die Grundlagen der persischen Musik erklärt. Weiter geht’s nach Kerman am
Rande der Wüste Lut auf 1900 m Höhe. Wir besuchen den sehr orientalisch wir-
kenden Bazar, die Moshtaqieh mit drei nebeneinander liegenden Gewölben und
ein traditionelles Eishaus. Zudem treffen wir uns zu einem Gespräch mit Mitglie-
dern der Handelskammer Kerman über die Wirtschaft des Iran aus der Sicht ei-
ner reichen, aber weit von der Hauptstadt entfernten Provinz.
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Tag 14: Kerman Yazd
Es besteht die Möglichkeit, die Reise in ihrer kürzeren Variante hier zu beenden.
Per Flugzeug Rückkehr nach Teheran, eine Übernachtung, Weiterflug via Wien
und in der Schweiz Ankunft am 4. November.
Die längere Version führt uns nun in den touristisch besser bekannten und eher
erschlossenen Westen. Unterwegs auf der Fahrt durch Wüstenlandschaften be-
suchen wir eine alte Karawanserei und ein verlassenes Burgdorf ein Ge-
heimptipp. Nach Ankunft in Yazd, einer Oasenstadt grösstenteils aus Lehmzie-
geln erbaut, kann man entweder etwas Freizeit für sich geniessen oder alternativ
ein Zurkhaneh besuchen ein „Haus der Kraft“, wo grosse Holzknüppel zum
Muskeltrainieren angehoben werden. Es handelt sich hier um eine traditionell im
Iran verwurzelte Institution mit alten Sportritualen, die ihren Ursprung im Mit-
raskult haben und seit 2010 zum immateriellen UNESCO-Kulturgut zählen. Zwei
Nächte verbringen wir in einem traditionell gebauten Hotel.
Tag 15: Yazd
Bei der Besichtigung einer der interessantesten Wüstenstädten und gleichzeitig
der ältesten und best erhaltenen des Iran, begeben wir uns zunächst auf Spuren-
suche der noch heute existierenden und aktiven vorislamischen zoroastrischen
Glaubensgemeinde und besichtigen einen ihrer „Türme des Schweigens“. Noch
vor 60 Jahren wurden hier den Vorschriften dieser Religion folgend die Toten
bestattet. In ihrem Ateshkade, dem zoroastrischen Feuertempel, brennt seit
mehr als 1‘500 Jahren ein ewiges Licht. Gemeinsam schlendern wir auch durch
die ruhige Altstadt, beobachten Brotbäcker und Kunsthandwerker. Auf dem Ba-
zar können wir den traditionell gearbeiteten Goldschmuck einkaufen.
Tag 16: Yazd Shiraz
Auf unserer Fahrt aus der Wüste heraus halten wir in Naqsch-e Rostam, berühmt
für seine hoch angelegten, kreuzförmigen Felsengräber achämenidischer Könige
die Namen Dareios, Xerxes und Artaxerxes klingen in unseren Ohren sowie
eine Reihe übermenschlich grosser sassanidischer Felsreliefs mit Abbildungen
des zoroastrischen Gottes Ahura Mazda. Die Funktion eines kubischen Gebäu-
des, in dessen Inschriften ein gewisser „Alexander“ erwähnt ist, wird von einigen
als Feuertempel eingeschätzt. Auf dem letzten Stück bis Shiraz sehen wir aus der
Ferne das Grab des legendären Kyros des Grossen. Die nächsten zwei Nächte
verbringen wir in einem schönen Hotel mitten im Stadtzentrum.
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Tag 17: Shiraz
Es erwartet uns ein märchenhafter Ort: Shiraz ist berühmt für seine grossen
Dichter, Rosen, Paradiesgärten und Nachtigallen. Wir besichtigen bei unserem
Rundgang die Freitagsmoschee, ein Hammam und den überdachten Bazar, wo
wir auch Freizeit zum Rumstöbern haben. Am Mausoleum des bedeutenden ira-
nischen Lyrikers Hafis, umgeben von exquisiten Gärten, lassen wir den Tag aus-
klingen. Die Grabstätte selbst wird rege besucht, von Schulklassen bis zu jungen
Pärchen, die des Dichters Werke zitieren. Das Abendessen geniessen wir in ei-
nem traditionellen Lokal.
Tag 18: Shiraz Persepolis Isfahan
Persepolis, die Stadt der Perser, steht als historischer Höhepunkt auf dem Pro-
gramm, der kaum wie ein anderer Ort Geschichte atmet. Kyros II. soll die weite,
kahle Ebene von purpurvioletten, scharf gezackten Steilwänden eingeschlossen
und im Schutz eines Bergrückens situiert als Ort ausgesucht, Dareios die Paläs-
te und Terrassen errichtet haben. Letztere überragen die Ebene majestätisch, auf
ihr stehen der neue Palast Hadisch, die Propyläen des Xerxes und der Palast Ta-
chara von Darius I. Wir bestaunen den Saal der 100 Säulen, die gewaltige Audi-
enzhalle und die monumentalen Repräsentationstreppen mit prachtvollen Relief-
friesen, die Einblick in die Einzelheiten des Palastlebens und des Prunks der Hul-
digungsfeste gestatten. Voller historischer Eindrücke fahren wir danach nach Is-
fahan die Stadt wird in safawidischen Quellen als „Hälfte der Weltbezeichnet,
aufgrund ihrer Fülle an architektonischen und landschaftlichen Schönheiten.
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Tag 19 & 20: Isfahan
Die faszinierende Stadt liegt inmitten einer Oase am Fluss und hat die meisten
Kunstdenkmäler Irans aufzuweisen, ausserdem gilt sie als Zentrum des persi-
schen Kunsthandwerkes. Im armenischen Viertel besichtigen wir die Vank-
Kathedrale; sehen den Palast der vierzig Säulen, das Mausoleum Nizam Al Mulk,
die Medrese Madari-Schah und die Brücke mit den 33 Bögen. Der prachtvolle,
riesige Naqsch-e Dschahan-Platz mit seinen Wasserspielen und der alte Bazar
rundherum er misst ganze 3 km laden zum Verweilen ein, in friedlicher Atmo-
sphäre zwischen picknickenden Familien und jungen Leuten, während das Galop-
pieren der Kutsche ziehenden Pferde eine lauschige Geräuschkulisse bildet. Beim
gemeinsamen Abschiedsabendessen erinnern wir uns an die vielfältigen, ur-
sprünglichen, kulturbeladenen Momente, die wir im Iran erlebt haben.
Tag 21: Isfahan Wien Zürich
Ein Transfer bringt uns zum Flughafen, wo wir unseren Rückflug via Wien antre-
ten. In Zürich landen wir am Mittag desselben Tages.
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Ihre Fachreferentin Alexandra Bopp
Universitätsabschlüsse in Orientalistik, Iranistik, Turkologie, Zentralasienkunde,
Islamkunde und Vergleichende Religionswissenschaften zieren das Portfolio der
engagierten Kulturvermittlerin. Ihre Studien absolvierte sie in der Schweiz,
Deutschland und in Teheran. Als Übersetzerin und Dolmetscherin beherrscht sie
7 orientalische Sprachen sowie Dialekte, u.a. Farsi, Dari und Tadschikisch. Nebst
20 Jahren Import-/Export-Erfahrung bietet sie Marktanalysen, gibt Seminare und
Weiterbildungskurse für Behörden und Schulleitungen und organisiert Aus-
tauschprogramme für Schweizer Lehrer und Schüler. Alexandra Bopp begleitet
Sie während der ganzen Reise und ermöglicht dank ihrer Landeskenntnisse Tref-
fen und Ausflüge in abgelegenere Gegenden des Iran.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Ge-
wicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner
machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht
verleihen.
Anforderungsprofil
Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufge-
stelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Es ist wichtig, dass man flexibel
und kompromissbereit ist und Verständnis dafür hat, dass im besuchten Land die
Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Menschen
passen. Im Iran herrscht eine strenge, eng an der Religion orientierte Gesetzge-
bung. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten wobei
in den letzten Jahren eine gewisse Lockerung innerhalb der immer noch gelten-
den Regeln zu beobachten ist (Kopftuch bzw. Haare bedeckender Schal, Oberteil
nicht eng, mindestens bis zum Oberschenkel reichend und mindestens ¾ Ärmel).
Für nner sind kurze Hosen tabu. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte
nach Möglichkeit Kleidung mit langen Ärmeln getragen werden, obwohl auch hier
eine deutliche Auflockerung sichtbar ist. Die für das Verhältnis zwischen Mann
und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte
zwischen nicht Verheirateten können geahndet werden. Sexuelle Beziehungen
sind nur in der Ehe erlaubt und nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhal-
ten wird streng und unerbittlich bestraft. Beim Fotografieren von Menschen ist
Zurückhaltung geboten ein freundliches Anfragen wird geschätzt. Unsere bis-
herigen Reisegruppen haben sich ohne Schwierigkeiten durchs Land bewegt und
fühlten sich durch die Verhaltensregeln nicht negativ beeinflusst. Beim Infotref-
fen (s. Abschnitt Vorbereitungstreffen“) werden diese Themen noch ausführli-
cher behandelt.
Klima
Im Iran gibt es verschiedene Klimazonen. In der Gegend um Teheran herrscht
kontinentales Klima, während an der Küste subtropisches Klima vorzufinden ist.
Für Rundreisen eignen sich der Frühling von Mitte April bis Anfang Juni sowie
der Herbst von Ende September bis Ende November. In diesen Zeiten vermeidet
der Besucher einerseits den langen und kalten Winter im Norden und anderer-
seits den Sommer, der im grössten Teil des Landes unangenehm heiss werden
kann. Temperaturschwankungen im Bereich von 10°C bis 30°C sind aufgrund der
unterschiedlichen Höhenlagen trotzdem möglich.
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Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in den Iran einen Reisepass,
der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist
und über mindestens zwei leere Seiten verfügt, und ein Visum. Dieses wird durch
cotravel eingeholt und ist im Arrangementpreis inbegriffen. Die Visakosten be-
tragen derzeit CHF 58.- (Stand Oktober 2017). Das Einholen des Visums kann
einige Zeit in Anspruch nehmen, aus diesem Grund benötigen wir den Reisepass
bereits ca. 10 Wochen vor Abreise.
Unterkunft/Transport/Mahlzeiten
Die Interkontinentalflüge sind mit Austrian Airlines gebucht. Die Flugdauer von
Zürich nach Wien beträgt 1h25, von Wien nach Teheran 4h20. Auf der Rückreise
sind Sie von Isfahan nach Wien 5h unterwegs, anschliessend nochmals 1h25 bis
nach Zürich. Flugänderungen bleiben vorbehalten.
Im Iran reisen Sie mit einem komfortablen Reisebus. Nicht alle Strassen sind
gleichermassen gut ausgebaut, auf den z.T. steinigen Staubpisten kann es holprig
werden ganz besonders, wo wir in abgeschiedenen Gegenden mit 4x4 Fahrzeu-
gen unterwegs sind.
Die Unterkunft erfolgt im Allgemeinen in guten Mittelklasse-Hotels (3/4-Sterne
gemäss Landesstandard, der nicht mit dem europäischen Standard zu vergleichen
ist). Änderungen der angegebenen Hotels sind vorbehalten. Wegen rasant stei-
gender Touristenzahlen in den letzten Jahren sind Hotels teilweise überbucht
und müssen kurzfristig gewechselt werden. In Notfällen wird auf entsprechende
Hotels umgestellt. In den grösseren Städten sind die Hotels (3/4-Sterne) teilwei-
se sehr gut und in traditionellem Stil ausgestattet. Eine Nacht übernachten Sie im
Turkmenenzelt, zwei Nächte in Privathäusern.
Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunchbox“ oder als Picknick ein-
genommen werden.
Versicherung
Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir
empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Glo-
bal Assistance (ehemals ELVIA): CHF 109.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullie-
rungskosten gedeckt) oder CHF 189.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohn-
gemeinschaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab
dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und
schützt während 12 Monaten auf Reisen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus
dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestellen Sie
diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Sollten Sie Interesse an weite-
ren Versicherungsoptionen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Impfungen
Für die Einreise in den Iran sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche Imp-
fungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem
Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter
www.safetravel.ch.
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CO
2
-Kompensation
Der CO
2
-Ausstoss von Flügen ist schon seit einiger Zeit ein wichtiges Thema. Um
die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen,
wurde die CO
2
-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entschei-
den, ob Sie den CO
2
-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder
nicht.
Myclimate (www.myclimate.ch) bietet Ihnen folgende Möglichkeit:
Von Zürich nach Teheran und retour ab Isfahan
Economy,
Flugdistanz: ca. 7800 km
Anzahl Reisende: 1
Kompensation mit Portfolio myclimate Gold Standard
Kompensationskosten: CHF 45.- (Stand Oktober 2017, kann bis zur Abreise ge-
ringfügig variieren)
Portfolio myclimate Gold Standard: Ihr Beitrag zum Klimaschutz fliesst in die
myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Alle Pro-
jekte reduzieren Emissionen, indem klimabelastende, fossile Energiequellen
durch erneuerbare Energie ersetzt oder energieeffiziente Technologien geför-
dert werden. So wird beispielsweise die lokale Produktion, die Verteilung und
Anwendung von Solarkochern und effizienten Kochern im Südwesten Madagas-
kars unterstützt.
Vorbereitungstreffen
Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen
Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennenzulernen und
offene Fragen stellen zu können.
Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange-
mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmer-
zuschlag beträgt CHF 720.- (15-tägige Variante) bzw. 950.- (21-tägige Variante).
(Ausnahme: 1 Nacht 4er-Belegung im Turkmenenzelt)
Teilnehmer
Maximal können 18 ste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält je-
der Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen
möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
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Kosten/Leistungen
Die 21-tägige Reise kostet CHF 8‘900.-, die kürzere 15-tägige Variante kostet
CHF 7‘750.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Austrian Airlines in der Economy-Klasse
(inkl. Flugtaxen von CHF 112.50, Stand November 2017), alle Transfers, Hotel-
unterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 1 Nacht 4er-Belegung im Turkmenen-
zelt, 2/3 aller Mahlzeiten, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis-
tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Alexandra Bopp während der
gesamten Reise, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag 950.- (21-tägige Variante) bzw. CHF 720.- (15-
tägige Variante).
Programmänderungen vorbehalten.
Zahlungen per Kreditkarte sind bei unseren Reisen nicht möglich.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG
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Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel IRAN - UNBEKANNTE PFADE Baslerstrasse 364 Postfach 4123 Allschwil
Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen (Version August 2017) von cotravel und melde mich definitiv für die Reise nach Iran
an. Die 21-tägige Reise kostet CHF 8‘900.-, die kürzere 15-tägige Variante kostet CHF 7‘750.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Austrian Airlines in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF
112.50, Stand November 2017), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 1 Nacht 4er-
Belegung im Turkmenenzelt, 2/3 aller Mahlzeiten, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis-
tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Alexandra Bopp während der gesamten Reise, Begleitung
durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzu-
schlag 950.- (21-tägige Variante) bzw. CHF 720.- (15-tägige Variante).
Zahlung: CHF 2‘700.- bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.
Name / Vorname(n
)
gemäss Pass
Rufname
Geburtsdatum / Nationalität
Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort
Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail
Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 950.-
Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:
Ich buche die Kurzvariante der Reise. (Reisedauer: 15 Tage)
CHF 1150.- Reduktion pro Person im Doppelzimmer
CHF 1380.- Reduktion im Einzelzimmer
Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:
Für Einzelpersonen CHF 109.-
Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 189.-
Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.
Bitte melden Sie mich für die Klima-Kompensation bei myclimate.ch an (CHF 45.- pro Person).
Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.
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cotravel DER Touristik Suisse AG
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine cotravel-Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1.
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der cotravel DER Touristik Suisse AG (Nachfol-
gend „cotravel“) ein Vertrag zustande. Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel und nicht der Medienpartner, welcher das Reiseangebot
publiziert hat. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezah-
lung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Rei-
se- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Ver-
tragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die
Informationen in unserem detaillierten Reiseprogramm genau zu studieren; diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Be-
standteil des Vertrages zwischen Ihnen und cotravel.
1.2.
Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Eintreffen
am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Bitte beachten Sie auch: Wenn cotravel die Leistung anderer Dienstleistungsunter-
nehmen vermittelt, dann gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.
2. ANMELDUNG/PROVISORISCHE RESERVIERUNG
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es
liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservie-
rung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt cotravel ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden Ihre provisorische Reservierung bis zu
einem festzusetzenden Datum gerne entgegen.
3. REISEPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1.
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Detailprogramm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise
pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer und Flug in der Economy Klasse. Es sind jeweils die bei der Buchung
gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.
3.2. Reservierungsgebühren:
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden
müssen, verrechnen wir Ihnen für Kommunikationsspesen meist einen Unkostenbeitrag von Fr. 60. pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass
die Reiseunterlagen bei kurzfristigen Buchungen nicht an den Wohnort zugestellt, sondern am Abflugort bereitgehalten werden.
3.3. Bearbeitung & Reservierung:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir neben den im Detailprogramm erwähnten Preisen zu-
sätzlich Kostenanteile für Reservierung/Bearbeitung erheben können.
3.4. Zahlungsbedingungen:
3.4.1. Anzahlung:
Nach definitiver Buchung wird eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises fällig. Bei Buchungen weniger als 45
Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Erhält cotravel die Anzah-
lung nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistung verweigern und die Annullationskosten geltend machen.
3.4.2. Restzahlung:
Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistun-
gen zu verweigern.
3.5. Preisänderungen:
3.5.1.
Für nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die im cotravel-Detailprogramm angegebenen Preise zu erhöhen,
und zwar
im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
- neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen
3.5.2.
Falls cotravel die publizierten Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung umgehend
bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Arrangementpreises, so haben Sie das Recht, in-
nert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung mittels eingeschriebenem Brief kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird
Ihnen cotravel alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
4. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN/ÄNDERUNGEN
Grundsätzlich muss eine Annullation bzw. Änderung schriftlich erfolgen. cotravel lt sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des
BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, werden keine Annullationsgebühren fällig, jedoch
können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt werden. Wird vom EDA oder vom
BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
4.1. Bearbeitungsgebühren:
Bis zu Beginn der Annullationsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullationen und Änderungen (Na-
mensänderungen oder Änderungen des Reisedatums) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- pro Person. Hinzu kommen eventuelle
Kommunikationsspesen. Nach Beginn der Annullationsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2. Für Spezialwünsche ausserhalb
des ausgeschriebenen Gruppenarrangements (z.B. für einen individuellen Stop-Over bei Hin- oder ckreise oder für individuelle Hin-
oder Rückreiserouten- und Zeiten) berechnen wir für die Bearbeitung Fr. 100.- pro Stunde. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch die An-
nullationskostenversicherung nicht gedeckt.
4.2 Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so s-
sen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind
unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen.
Bis 45 Tage vor Abreise 30%
44-20 Tage vor Abreise 50%
19-0 Tage vor Abreise 100%
4.2.1 Ausnahme:
No-show - Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt ins-
besondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.
Weitere allfällige Ausnahmen sind im Detailprogramm der jeweiligen Gruppenreise aufgeführt.
4.3 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei cotravel grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall
sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingun-
gen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. Die anderen an der Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schiff-
fahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flug-
tarifbestimmungen scheitern kann. Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften). Der Teil-
nahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden
Mehrkosten.
5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften,
Busunternehmen, Hotels usw.)
- eine korrekte Programmbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
- die fachmännische Organisation Ihrer Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen programmgemäss im Rahmen
der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
5.2 Unsere Haftung
cotravel entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene
Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der cotravel-Reiseleitung oder der örtlichen cotravel-Vertretung nicht möglich
war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist
jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Ist das Interesse an einer Reise
zu gering, so hat cotravel das Recht, die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Von den Teilnehmern geleistete Zah-
lungen werden vollumfänglich und ohne Abzug zurückerstattet.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haf-
ten wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördli-
che Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind. Wird ein von cotravel enga-
gierter Fachreferent/-begleiter nachweislich krank, muss cotravel dafür sorgen, dass ein gleichwertiger (kompetenter) Ersatz gestellt
wird. Dieses Ereignis berechtigt den/die ReiseteilnehmerIn nicht, von der Buchung zurückzutreten. Wird eine Wandertour im Alpenraum
wetterbedingt oder aufgrund höherer Gewalt annulliert (Original- oder Verschiebedatum), so werden Bearbeitungskosten in der Höhe
von Fr. 50,- pro Person bei der Rückerstattung in Abzug gebracht. Zieht ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. Flugstreiks oder -verspätungen)
während der Reise Zusatzkosten nach sich, so hat cotravel das Recht, die Kosten beim Teilnehmer einzufordern.
5.3 Unfälle und Erkrankungen
cotravel übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern
diese von cotravel oder einem von cotravel beauftragten Unternehmen (Partneragentur) schuldhaft verursacht wurde.
Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Trans-
portunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den an-
wendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von cotravel ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
5.4 Haftungsbeschränkung bei Flugreisen
Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern sowohl der vereinbarte Ab-
gangs- als auch der Bestimmungsort im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates liegen. Es kann ebenfalls Anwendung finden, wenn Abgangs-
und Bestimmungsort zwar im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaates liegen, aber eine Zwischenlandung in dem Hoheitsgebiet eines an-
deren Staates vorgesehen ist, selbst wenn dieser kein Vertragsstaat ist. Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung des Luft-
frachtführers für Tod und Körperverletzung, für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie für Verspätung und kann diese
beschränken. Den Text des Montrealer Übereinkommens finden Sie unter einem Link auf «www.terminal1.ch». Für Staaten, die das
Montrealer Übereinkommen nicht oder noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, kann gegebenenfalls das Warschauer Abkommen
inkl. seiner diversen Zusatzprotokolle gelten.
5.5 Sachschäden
cotravel übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit cotravel geschehen, falls der cotravel-
Reiseleitung oder einem von cotravel beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den
unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn,
Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren
internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von cotravel ist in diesen Fällen ausge-
schlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung der Kundengelder
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang
mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.srv.ch.
6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer cotravel-Reiseleitung bzw.
dem cotravel-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendma-
chung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner
angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen cotravel-Vertretung oder dem Leistungsträ-
ger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger
etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.2
Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche cotravel-Vertretung
oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten wer-
den Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von cotravel gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der
Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen cotravel-
Vertretung bzw. der cotravel-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben
und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind
nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3
Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der cotravel-Reiseleitung bzw. der örtlichen cotravel-Vertretung oder des Leistungsträgers ist
spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich und wenn möglich unter Vorlage von Be-
weismitteln beim cotravel-Sitz in Allschwil einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzan-
spruch.
7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch COTRAVEL
7.1
Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise mass-
gebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist cotravel berechtigt, diese bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn zu
annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht
möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatz-
forderungen sind ausgeschlossen.
7.2
cotravel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen
ist cotravel auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb ihrer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Si-
cherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu ge-
hören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen,
Streiks usw. cotravel ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubie-
ten.
7.3
Muss cotravel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leis-
tung entsteht, erhalten Sie von cotravel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer
3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprüng-
lich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzu-
treten.
8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu
keiner Rückerstattung verpflichtet. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die
Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig
abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche cotravel-Vertretung werden
Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1
Das detaillierte Reiseprogramm enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitä-
ten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reiseprogramme.
Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen cotravel bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der
erforderlichen Dokumente nennen.
Auf Wunsch besorgt Ihnen cotravel gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen gemäss Angaben
auf der Anmeldekarte in Rechnung gestellt.
9.2
cotravel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für
die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
10. Flüge
Unsere detaillierten Reiseprogramme umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit
Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen cotravel-Reisen in
der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publi-
zierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt
gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
10.1
Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Sorgloses Reisen ermöglicht das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Alle Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des
papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht ge-
stohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende
weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket
anbieten, stellt cotravel ausschliesslich E-Tickets aus.
10.2 Gruppentarife
Unsere Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken ge-
meinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Umbuchungs-
Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekanntgegeben wird.
10.3 Verspätungen
Die Überlastung von Flugstrassen, Start- und Landezeitfenstern («Slots»), Flugzeug-Standplätzen sowie technische Ursachen usw. können
Verspätungen verursachen. Der Reiseveranstalter hat auf Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Bei der Planung Ihrer Rückreise
zum Wohnort empfehlen wir Ihnen, zwischen der flugplanmässigen Ankunft Ihres Fluges in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zu-
ges an Ihren Wohnort mindestens 2 Stunden einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen ent-
standene Schäden oder Spesen.
11. Einzelzimmer
cotravel macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben
Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbus-
sen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden.
12. Datenschutz
Für cotravel ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. cotravel hält sich bei der Beschaffung
und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tä-
tigen, werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiserou-
te/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Frequent-
Flyer-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Bei
besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft
und gespeichert werden.
12.1 Weitergabe an Dritte
Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rah-
men eines Auftragsverhältnisses für cotravel oder andere Unternehmen der DER Touristik Suisse AG bearbeiten, wobei auch ein Daten-
transfer ins Ausland erfolgen kann. Ihre Daten dürfen innerhalb der DER Touristik Suisse AG weitergegeben und von den anderen Unter-
nehmen der DER Touristik Suisse AG im selben Ausmass genutzt werden, wie sie cotravel nutzen kann. Sie werden vertraulich behandelt
und anderen Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist, vom geltenden Recht und
namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird oder zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von cotravel oder
anderen Unternehmen der DER Touristik Suisse AG notwendig ist.
12.2 Verwendung der Daten
Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben behandelt und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können von cotravel
und den anderen Unternehmen der DER Touristik Suisse AG auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-,
Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Somit kann Ihnen cotravel Angebote und Informationen zukommen lassen, die für
Sie persönlich interessant sind. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Wenden Sie sich da-
zu bitte an cotravel@cotravel.ch oder +41 61 308 33 00.
12.3 Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes «Per-
sönlichkeitsprofil» darstellen kann (je nach der Art und dem Umfang der vorhandenen Daten). Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die
Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Persönlichkeit erlaubt. cotravel ist Inhaberin der Datensamm-
lung und kann die Daten an andere Unternehmen der DER Touristik Suisse AG sowie an Dritte weitergegeben, welche diese im Rahmen
eines Auftragsverhältnisses für cotravel oder andere Unternehmen der DER Touristik Suisse AG bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer
ins Ausland erfolgen kann. Durch Ihre Buchung erteilen Sie cotravel und den anderen Unternehmen der DER Touristik Suisse AG auch Ih-
re ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils zu den obgenannten Zwecken.
Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass cotravel über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz als so genannte
«besonders schützenswerte Personendaten» eingestuft werden, z.B. wenn Sie für Ihre Flugreise eine besondere Mahlzeit bestellen, wel-
che Rückschlüsse auf Ihre Glaubensrichtung zulässt, wenn Sie uns über eine Behinderung informieren, von welcher wir zur Planung und
Durchführung Ihrer Reise Kenntnis haben müssen oder wenn unsere Vertretung vor Ort Sie bei gesundheitlichen Problemen unterstützt.
Diese besonders schützenswerten Daten werden von cotravel nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende Nutzung findet
nicht statt. Indem Sie eine Buchung tätigen, erteilen Sie cotravel auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schüt-
zenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung.
12.4 Besonderes betreffend Flugreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern
aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen cotravel bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu
diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behör-
den zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollstän-
dige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes
Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr
Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit, usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden kön-
nen, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht.
12.5 Teilnehmerliste
cotravel fertigt im Vorfeld jeder Reise eine Teilnehmerliste an, die den Teilnehmern ausgehändigt wird. Wer nicht auf dieser Liste er-
scheinen möchte, teile uns dies bitte schriftlich zum Zeitpunkt der Anmeldung mit.
13. Copyright
cotravel, Allschwil
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkei-
ten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.
15. Ombudsman
15.1
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsman der Schweizer Reisebranche anrufen. Der
Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht
haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
15.2
Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach 1422
4601 Olten
16. Versicherung
16.1
Annullationskostenversicherung ist Sache der Reiseteilnehmer/-innen.
16.2
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung welche auch eine 24 h Personen Assistance im Ausland bein-
haltet.
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung (Secure Trip) bei der Schweizerischen Mobiliarversicherung können Sie bei Ihrer
schriftlichen Anmeldung bei uns bestellen.
cotravel DER Touristik Suisse AG, Allschwil, im August 2017
cotravel DER Touristik Suisse AG
Baslerstrasse 364
CH-4123 Allschwil
T +41 (0) 61 308 33 00
F +41 (0) 61 308 33 10
cotravel@cotravel.ch
www.cotravel.ch