Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der ACAPA Tours GmbH für Reisen organisiert durch und/oder unter der Leitung von Expertin Alexandra Bopp Sutter

  1. Vertragsgegenstand
    1. Alexandra Bopp Sutter (nachfolgend A. Bopp). bopp trading gmbh (nachstehend Bopptrading) organisiert Experten-Reisen (mit oder ohne Leitung durch Nah- und Fernost- Expertin Alexandra Bopp Sutter). Dabei werden die Reisedienstleistungen über ACAPA Tours GmbH (nachfolgend «ACAPA Tours») organisiert und gebucht. Auf den Vertrag zwischen ACAPA Tours und dem Kunden für diese Reisedienstleistungen von ACAPA Tours finden die vorliegenden Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) Anwendung.
    2. Im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Reise wird A. Bopp vom Kunden für weitere Leistungen beauftragt (z.B.: Beratung, individuelle Ausarbeitung der Reise, Informationstreffen, Vorbereitung der Reise, Reiseleitung, etc. etc.). Für diese Leistungen von A. Bopp schliesst der Kunde einen separaten Vertrag mit Bopptrading ab, für welchen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bopptrading [siehe unten] gelten.
    3. Es gelten ferner die Bestimmungen und Hinweise auf der Rechnung, die mit der Bezahlung (inkl. Teilzahlung) der entsprechenden Rechnung durch den Kunden als akzeptiert gelten.
    4. Zudem gelten die AVRB des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers.
    5. Das Bundesgesetz über Pauschalreisen (Pauschalreisegesetz) regelt grundsätzlich nur Belange von Pauschalreisen gemäss Art. 1 des Pauschalreisegesetzes. Flugtickets und andere Einzelleistungen von Transportunternehmen (Bus, Taxi, Mietauto etc.) wie auch Hotelbuchungen oder ähnliche Angebote von Leistungsträgern, die alle als Einzelleistungen auf der Rechnung aufgeführt sind oder die auf der Rechnung auf eine separate Detailliste hinweisen, unterstehen nicht dem Pauschalreisegesetz. Hierfür regelt z.B. das Warschauer Abkommen für Lufttransporte die Rechte und Pflichten von Konsument und Leistungsträger.
    6. Sofern eine Buchung und Rechnungsstellung über eine Drittperson erfolgt (Vereine, Gesellschaften und Firmen etc. ) ist dieselbe dafür verantwortlich, dass die Reisebedingungen von ACAPA Tours den Reiseteilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben werden.

  2. Vertragsabschluss
    1. Mit der Entgegennahme der schriftlichen (z.B. per Brief, E-Mail, Fax), telefonischen oder persönlichen Anmeldung bzw. Buchung und/ oder der Anzahlung kommt zwischen dem Kunden und ACAPA Tours (und/oder dem Leistungsträger/Veranstalter) der Reisevertrag zustande. Auf diesen Reisevertrag sind die vorliegenden AVRB anwendbar. Der Kunde akzeptiert damit den Erhalt und Inhalt dieser AVRB.
    2. Der Kunde ist verantwortlich für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten (Namen und Geburtsdatum gemäss Angaben im Reisepass) an ACAPA Tours. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden, nach Erhalt der Anzahlungs-Rechnung/Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten müssen umgehend an ACAPA Tours gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, sind zulasten des Kunden.

  3. Zahlungsbedingungen und Preise
    1. Anzahlung bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung gemäss Angaben auf der Rechnung/Bestätigung. Restzahlung gemäss Angaben auf der Rechnung/Bestätigung 2-3 Monate vor Abreise.
    2. Die Preise werden aufgrund der im Zeitpunkt der Drucklegung der Prospekte der verschiedenen Veranstalter gültigen Tarife, Preise und Wechselkurse berechnet. Flugpreise für Spezialtickets, wie auch Tickets die aufgrund der IATA-Preis-Struktur ausgerechnet und offeriert worden sind, sind gültig zum Zeitpunkt der Offerte, und nach Ticketausstellung, im Falle die eingetragenen Angaben im Ticket nicht geändert werden. Preisanpassungen infolge von Treibstoffpreisen für Transportmittel jeglicher Art, Taxen etc. bleiben ebenfalls ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden vor der Reise begründet, fakturiert und müssen spätestens vor der Abreise beglichen werden.
    3. Insbesondere den folgenden Fällen behält sich ACAPA Tours eine Preiskorrektur vor:
      - Preisänderungen von Transportunternehmen, Hotels und/oder anderen Leistungsträgern;
      - Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren usw.);
      - Offensichtliche Druck- und Publikationsfehler.

  4. Programmänderungen
    1. Sowohl ACAPA Tours als auch jeder Veranstalter oder Leistungsträger behalten sich vor, Programmänderungen aus wichtigen Gründen vorzunehmen (z.B. Fluggesellschaften oder Flugtypen zu ändern sowie Fahr- und Flugplanänderungen). Das gleiche gilt für Hotelunterkünfte und sonstige Leistungen, wobei ACAPA Tours bemüht ist, gleichwertige Ersatzleistungen zu finden, damit der Charakter der Reise möglichst erhalten bleibt. Sollte bei einer Reise die Teilnehmerzahl für den Sonderflug (Charter) nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Strecke auf einen Ersatzflug oder Linienflug umzubuchen. ACAPA Tours verpflichtet sich, die Kunden über derartige Änderungen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist, zu informieren. Für Programmänderungen, welche auf Verspätungen von Transportmitteln zurückzuführen sind, haftet ACAPA Tours nicht. Die Fluggesellschaften behalten sich im Hinblick auf internationale, nationale und lokale Start- und Landevorschriften sowie technisch bedingte Umstellungen vor, kurzfristige Änderungen der Flugzeiten vorzunehmen.
    2. Etwaige, sich zugunsten des Kunden ergebende Preisdifferenzen infolge Programmänderungen erstattet ACAPA Tours dem Kunden. Andererseits behält sich ACAPA Tours vor, dem Kunden unvermeidliche Mehrkosten im Zusammenhang mit Programmänderungen, von welchen ACAPA Tours im Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages keine Kenntnis hat (z.B. Annullation einer Charter Rotation, Flugänderungen, zusätzliche Hotelübernachtungen, etc.) weiter zu belasten. Dies gilt auch für Programmänderungen verursacht durch Naturkatastrophen (z.B. Erdrutsche, Unwetter) oder politische Ereignisse (z.B. Streiks, Schliessung von Gebieten für Touristen oder dergleichen) auch wenn ACAPA Tours sich bemüht diese Änderungen preisneutral zu gestalten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Reise vorzeitig abbricht.

  5. Annullationsbestimmungen
    1. Kann eine Reise aus irgendwelchen Gründen [z.B. wegen ungenügender Beteiligung, höherer Gewalt (Erdbeben, Vulkanausbruch, Epidemie, Pandemie, etc), Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, Treibstoffmangel, Unruhen, Streiks usw. ] seitens ACAPA Tours nicht durchgeführt werden, so wird der Kunde so rasch als möglich benachrichtigt. Der vom Kunden bezahlte Betrag wird in einem solchen Fall unter Ausschluss von jeglichen weitergehenden Ansprüchen und nach Abzug der Aufwände gemäss Ausschreibung und Rechnung zurückerstattet. ACAPA Tours bemüht sich in einem solchen Fall zudem, dem Kunden ein gleichwertiges Alternativprogramm zu offerieren.
    2. Erfolgt die Annullation durch den Kunden mehr als 3 Monate vor Abreise, werden dem Kunden die bereits entstandenen, effektiven Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 400.00 pro Person und Leistung verrechnet.
    3. Bei einer Annullation der Reise durch den Kunden bei ACAPA Tours innerhalb von 3 Monaten vor Abreise werden dem Kunden die bereits entstandenen effektiven Kosten verrechnet aber mindestens die Hälfte der gesamten Reisekosten.
    4. Erfolgt die Annullation durch den Kunden innerhalb von 2 Monaten vor Abreise, werden die gesamten Reisekosten als Annullationskosten verrechnet und es erfolgt somit keine Rückerstattung an den Kunden.
    5. Bei Gruppenreisen für geschlossene Gruppen [Vereins- oder Schülerreise oder Reisen für eine bestimmte Interessenten-Gruppe/Freunde/Familie etc.] aber auch reguläre Gruppen bei denen die Gruppengrösse und die Durchführung bestätigt wurden und bereits Buchungen bei anderen Veranstaltern und/oder Leistungsträgern getätigt worden sind, werden dem Kunden, der die Reise annulliert, sämtliche dadurch entstandenen Kosten als Annullationskosten verrechnet. Zudem darf den verbleibenden Kunden durch die Abmeldung von anderen Teilnehmern kein Kostennachteil entstehen. Die stornierenden Kunden können also Ersatzkunden finden – unter Uebernahme der Umbuchungskosten - oder müssen den evtl. entstehenden Kleingruppenzuschlag für die verbleibenden Teilnehmer übernehmen.
    6. Falls der Kunde seine Reise abbricht oder während der Reise Leistungen ändert und dadurch ganz oder teilweise die von ihm gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. sind die gesamten Reisekosten vom Kunden geschuldet. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-) Kosten zulasten des Kunden. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung der ACAPA Tours ausgeschlossen.
    7. Der Abschluss einer Reiseversicherung (Übernahme der Annullationskosten nur bei nicht freiwilligem Rücktritt) ist dringend empfohlen. Solche Versicherungen können von ACAPA Tour vermittelt und bei der Reisebuchung abgeschlossen werden. Verzichtet der Kunde auf einen Versicherungsabschluss, so bestätigt er damit, über eine ausreichende private Versicherungsdeckung zu verfügen. Der Kunde stellt zudem sicher, dass er für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist.

  6. Sicherstellung von Kundengeldern
    1. ACAPA Tours garantiert für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit durch die Mitgliedschaft im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche die Sicherstellung der im Zusammenhang mit einer Pauschalreise bezahlten Beträge.

  7. Beanstandungen
    1. Beanstandungen während einer Reise sind unverzüglich an Ort und Stelle dem Veranstalter (bei Abwesenheit der lokale Reiseleitung oder dem betroffenen Leistungsträger (Transportunternehmen, Hotel etc.)) bekanntzugeben.
    2. Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, muss der Kunde eine schriftliche Bestätigung verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
    3. Wurde vor Ort keine befriedigende Lösung gefunden, muss der Kunde die Beanstandung (inkl. Begründung) sowie die Bestätigung des Leistungserbringers innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise schriftlich bei ACAPA Tours einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.

  8. Haftung
    1. Die Haftung von ACAPA Tours bestimmt sich nach Art 14, 15 und 16 des Pauschalreisegesetzes, bzw. (insbesondere für Reisen, die nicht unter das Pauschalreisegesetz fallen) nach OR.
    2. ACAPA Tours haftet für die vom Kunden bei der Durchführung der Reise allenfalls erlittenen Schäden, soweit diese auf einer unsorgfältigen Vorbereitung durch ACAPA Tours oder nachweislicher Falschinformation beruhen, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung darstellen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden infolge höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, innerer Unruhe, Streiks, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Havarien oder technische Defekte an Transportmitteln, hoheitlichen Anforderungen wie z. B. Entzug der Landerechte ohne Verschulden des Reiseveranstalters, Beschlagnahmen oder Vorfällen, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die durch eigenes Verhalten des Kunden verursacht worden sind.
    3. Für schuldhaftes Verhalten Dritter, wie zum Beispiel Beförderungsunternehmer, Hoteliers, Fahrzeugvermieter, allfällig als Vermittler auftretender Unternehmen oder anderer Reisevermittler übernimmt ACAPA Tours keine Haftung.
    4. Für Versäumnisse von Kundenseiten (wie verspätetes Eintreffen des Kunden am Abflughafen oder Abreiseort) übernimmt ACAPA Tours GmbH keinerlei Haftung.
    5. Für unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist, übernimmt ACAPA Tours GmbH ebenfalls keine Haftung.

  9. Datenschutz
    1. ACAPA Tours benötigt von den Kunden und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. ACAPA Tours untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und ist verpflichtet, die Daten sicher aufzubewahren.
    2. ACAPA Tours leitet die Kundendaten nur weiter, soweit diese zur Vertragsabwicklung mit dem Leistungserbringer notwendig sind. Dieser kann sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl ACAPA Tours wie der Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Kunden an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.
    3. Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass ACAPA Tours besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder u. U. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem der Kunde ACAPA Tours entsprechende Angaben macht, ermächtigt er ACAPA Tours ausdrücklich, dass diese Informationen gemäss vorliegender Bestimmung verwendet werden dürfen.
    4. ACAPA Tours behält sich das Recht vor, Daten von Kunden an Behörden und Dritte zur Durchsetzung von berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen ACAPA Tours und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.
    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brugg (AG), Schweiz.

Version: [1.1.2024]


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bopp trading gmbh (Geschäfsführerin Alexandra Bopp Sutter) für Reisen organisiert durch und/oder unter der Leitung von Expertin Alexandra Bopp Sutter

  1. Vertragsgegenstand
    1. bopp trading gmbh (nachfolgend Bopptrading) organisiert Experten-Reisen (mit oder ohne Leitung durch Nah- und Fernost-Expertin Alexandra Bopp Sutter (nachfolgend A. Bopp)). Dabei werden die Reisedienstleistungen über ACAPA Tours GmbH (nachfolgend «ACAPA Tours») organisiert und gebucht. Auf den Vertrag zwischen ACAPA Tours und dem Kunden für diese Reisedienstleistungen von ACAPA Tours finden die Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der ACAPA Tours Anwendung [siehe oben]
    2. Im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Reise wird A. Bopp vom Kunden für weitere Leistungen beauftragt, die vor der Durchführung der Reise erbracht werden (z.B.: Beratung, individuelle Ausarbeitung der Reise, Informationstreffen, Vorbereitung der Reise). Für diese Leistungen von A. Bopp schliesst der Kunde einen separaten Vertrag mit Bopptrading ab, auf welchen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) der Bopptrading Anwendung finden.

  2. Vertragsgegenstand
    1. Mit der Entgegennahme der schriftlichen (z.B. per Brief, E-Mail, Fax), telefonischen oder persönlichen Anmeldung bzw. Buchung und/ oder der Anzahlung kommt zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Bopptrading (Auftragnehmerin) ein Auftragsverhältnis zustande. Auf diesen Auftrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Der Kunde akzeptiert damit Erhalt und Inhalt dieser AGB.

  3. Leistungen von Bopptrading
    1. Bei den Reisen, die durch A. Bopp organisiert und/oder von ihr geleitet werden, handelt es sich um höchst individualisierte Expertenreisen, welche eine mehrmonatige oder z.T. gar mehrjährige Vorbereitungszeit haben.
    2. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der gebuchten Reisen beauftragt der Kunde A. Bopp insbesondere für folgende Leistungen:
      - individuelle Beratung des Kunden,
      - individuelle Ausarbeitung der Reise
      - Informationstreffen mit dem Kunden
      - Vorträge zur Reise
      - Abklärungen und Rekognoszierungen im Reiseland
      - Verhandlungen mit Behörden und Privatpersonen im Reiseland im Hinblick auf spezielle Besuche und Anlässe im Rahmen der Reise, Vorbereitung der Reise, Reiseleitung
      - Vorbesprechungen mit Gesprächspartnern und Experten im Reiseland
      - Ausarbeitung von speziellen, unbekannten Trekking- und Wanderrouten
      - Reisen zu speziellen Themenkreisen/ für spezielle Berufsgruppen
    3. 6. Der Kunde anerkennt und ist damit einverstanden, dass sich das Reiseprogramm im Verlaufe der Vorbereitung der Reise ändern kann und gewisse, ursprünglich geplante Programmpunkte der effektiven Reise nicht durchgeführt werden können. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Pauschalhonorars für Arbeiten von A. Bopp, die nachträglich nicht in das Reiseprogramm eingeflossen sind.

  4. Honorar und Zahlungsbedingungen
    1. Für die Leistungen von A. Bopp gemäss diesen AGB schuldet der Kunde Bopptrading ein Pauschalhonorar gemäss Rechnung. Dieses Pauschalhonorar beträgt mind. CHF 1'000.00. Das gesamte Pauschalhonorar wird mit der ersten Rechnung für die Anzahlung der Reise separat in Rechnung gestellt. (ist aber Teil des Preises der Gesamtofferte gemäss Ausschreibung/Programm).
    2. ACAPA Tours hat das Inkassomandat und stellt das Pauschalhonorar im Auftrag von Bopptrading zusammen mit der Anzahlung für die Reisekosten in Rechnung und zieht dieses ein. (gemäss Offerte und Programm)
  5. Ausschluss der Rückerstattung des Pauschalhonorars
    1. Eine (teilweise oder vollständige) Rückerstattung des Pauschalhonorars ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reise aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder die Reise durch den Kunden annulliert wird. Eine (teilweise) Rückerstattung des Pauschalhonorars findet nur statt, wenn die Reise durch ACAPA Tours oder Bopptrading aus Gründen annulliert wird, die im Verantwortungsbereich von ACAPA Tours oder Bopptrading liegen.
    2. Falls der Kunde sich innert eines Monats nach der Annullierung der Reise bzw. nach Mitteilung der Undurchführbarkeit der Reise für eine andere Reise organisiert durch und/oder unter der Leitung von A. Bopp anmeldet, auf welche die vorliegenden AGB Anwendung finden, so wird 50% des Pauschalhonorar der annullierten/nicht durchgeführten Reise dem Pauschalhonorar für die neu gebuchte Reise angerechnet. (-Alternativ kann auch ein Gutschein mit demselben Betrag für eine zukünftige Reise ausgestellt werden.-)
  6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Bopptrading und dem Kunden ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.
    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brugg (AG), Schweiz.

Version: [7.11.2020]

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